Öffentliche Verhandlung Erich Schlatter: Mittwoch 3. Juli 14 Uhr Kantonsratsaal, Rathausbogen 10, 8200 Schaffhausen


Liebe Bekannte und Freunde von Erich Schlatter

              

Auf seinen Wunsch spreche ich Euch alle an, ihm beizustehen und ihn nicht zu vergessen und mit meinem Wunsch nach einem mitmenschlichen Umgang mit auffälligen Sonderlingen, straffälligen Psychisch Kranken und einer wahrhaftig sozialen Gesellschaft, einer humanen Psychiatrie und Forensik. Ich hoffe dass der stationäre Behandlungsunsinn und die Phobie vor lösbaren Auseinander-setzungen aufgrund eines Irrglaubens an forensische Götter und Propheten ein Ende nimmt und das Schaffhauser Gericht ein Exempel statuiert, wie man miteinander wachsen kann und aus Fehlern lernen.

 

Erich Schlatter kann das und hat wiederholt Charakter bewiesen und Empathie gezeigt. Letztes Mal als ich ihn in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies besuchte und weinen musste ob der Art und Weise wie meine forensischen Kollegen mit psychisch Kranken Menschen umgehen. Diese Anstalt ist eine psychisch Kranke vernichtende Maschinerie, in der niemand fähig ist zur Unterscheidung von psychisch krank und frei von Schuld, umgekehrt psychisch gesund und kriminell und strafbar. Kriminelle werden da zu Monstern erzogen und psychisch Kranke versucht man definitiv zu zerstören und entsorgen.


Erich Schlatter und andere Opfer einer ausgrenzenden Gesellschaft und einer unbewussten Konspiration von Staatsverwaltung und einer beamteten Gottheit in Weiss brauchen unseren Beistand!

Forensische Psychiater schalten und walten als Handlanger einer Staatsve-rwaltung und ausgrenzenden Politik in verdeckt strafenden und diskriminieren-den Ghettos oder/ und umgekehrt. Ihre Vorstellungen sind Gesetz und es gilt absolute Kontrolle und Umerziehung zu Menschen nach ihrem Abbild.

Informieren die Medien und Betroffene und ihre Angehörige unser Volk über die tatsächlichen Vorgehensweisen und Zustände oder erleben unschuldige Bürger wie Sie/Du  und ich diesen Irrsinn mit, wird sich zeigen ob Kräfte der Mitmenschlichkeit siegen werden oder die der Unterdrückung und Ausbeutung.


Weiss das Volk überhaupt was das für Menschen sind die sich in der Forensik bewegen und wohlfühlen? Können das Normale sein? Homosexuelle? Sadistisch veranlagte? Narzisstisch Gestörte? Menschen mit Suchtproblemen, auch Selbstsucht? Kann ein Mensch mit normalem Erleben und Empfinden und gesundem sozialen Umfeld darin arbeiten? Mehrere Gruppierungen die sich mit diesem Thema auseinandersetzen, sagen: nein. Gibt es eine Untersuchung darüber? Aufgrund der Resultate der Forensik wäre das dringend notwendig. Diese Menschen können nicht unterscheiden was Mitmenschlichkeit ist und soziales Verhalten. Sie suchen nach Parametern des Bösen und wissen nicht, dass das nur erkannt werden kann in dem man das soziale Miteinander als Filter und seelische Verbundenheit als Basis nimmt. Sie wollen alles über ihre Ideen beherrschen und glauben felsenfest an sie und umgeben sich nur mit Gleichgesinnten. Hinter ihren Mauern  lassen sie sich nicht in ihre Computer sehen, hören aber gut und gerne Telefonate ab der Gefangenen und ihrer Angehörigen, lesen ihre Korrespondenz und stellen lieber so Diagnosen als in einem direkten persönlichen Gespräch. Einesteils wollen sie mit diesem Abschaum von Menschen nichts zu tun haben und haben guten Grund Angst vor ihren eigenen Gedanken zu haben und somit vor jedermann.


Wer kennt schon ihre perversen, intriganten und abnormalen Verhalten, die sie unter dem Deckmantel von Professionalität cachieren, mit dem sie Richter und Anwälte ohne Zivilcourage und gesunden Menschenverstand beeindrucken können? Angehörige, Freunde und Bekannte solcher Versuchskaninchen, die mit offenen Augen und aufrecht hinschauen und erkennen wie unsinnig eine Behandlung depriviert von Natur, isoliert in Betonklötzen ist um zu gesunden oder weniger kriminell delinquent zu werden. Umgeben Stahlmauern die Herzen der dort Arbeitenden und fliesst in ihren Adern flüssiger Beton, entstehen Produkte an Diagnosen als Projektionen ihrer selbst. Erich Schlatter muss sie sich um die Ohren schlagen lassen bei jeder Begegnung in dieser Isolation. Keiner will und darf sich hier drin eine Blösse geben. Hier geht es ernsthaft zu und her. Die einen wissen und die andern leiden. Die Arbeit ist gefährlich und man/frau könnte jederzeit auch durch die Zelle hindurch niedergestochen werden. Darum hört man lieber auf Informationen anderer Insassen als dass man da selber wen vorbeigeht. Im wohl selben Stil zeigt sich ein grosses Bedürfnis sich Angehörige vom Leib zu halten. Die Inhaftierten sollen sie in ihren idealisierten Selbstbildnissen vergöttern und da stören Freunde und Bekannte. So werden auch sie als auffällig taxiert und der Grund ist schon da sie vom Inhaftierten wegzuhalten. Auch hier fehlt ein anderer Massstab als delinquenzbezogene Parameter, so werden auch die Angehörigen leicht zu Tätern, die sie angreifen wollen. Da sie nicht realitätsbezogen arbeiten können, gibt es keine Unterscheidung ob in der Vorstellung oder konkret. Erklärungen braucht es in der Forensik nicht: Jeder muss Medikamente nehmen. Nur das bedeutet in ihren Augen Krankheitseinsicht und Minimierung des gesellschaftlichen Risikos.


Ich hoffe sehr, dass Ihr alle helft ein Zeichen zu setzen und Präsenz zu markieren an der öffentlichen Verhandlung. Erich Schlatter möchte sich gesund ernähren können, Rohkost, vegan, Energie geladenes Wasser, ohne sektiererisch zu sein. Einige andere wollen das auch, können das, ohne dass ihr Anliegen als Vergiftungswahn beurteilt wird. In der Forensik gilt weder Gedankenfreiheit noch freies Recht auf Meinungsäusserung. Jedes Wort, jeder erahnte Gedanke und jede Handlung wird als potentiell delinquent beurteilt beim Weggesperrten, bei den Angehörigen als Krankheitseinsicht gefährdend, sodass sie auch zusätzlich ausgesperrt werden dürfen. Sind das Verstösse gegen die EMRK? Gegen Art. 1 der Gleichheit und Solidarität für alle fordert, Art. 2 ein Diskriminierungsverbot, Art. 3 ein Recht auf Leben und Sicherheit auch in Haft, Art. 5 ein Verbot von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, Art. 7 den Schutz auch gegen Aufhetzung zur Diskriminierung, Art. 16 den Schutz der Familie, Art. 18 Gedankenfreiheit, Art. 19 Meinungs- und Informationsfreiheit, Art. 22 Recht auf soziale Sicherheit und Art. 28 eine angemessene Sozialordnung?

Ich möchte Euch herzlich einladen an der öffentlichen Hauptverhandlung bezüglich der Überprüfung der Verlängerung seiner Massnahme nach Art. 43 Ziff. 1 Abs. 1a StGB und Antrag auf Verlängerung gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB teilzunehmen. Das Amt für Justiz und Gemeinden, Justizvollzug, in der Person von Manfred Affolter ist der Gesuchsteller unter Beiladung der  allgemeinen Abteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen in der Person von lic.iur. Peter Sticher gegen Erich Friedrich Schlatter, amtlich vertreten durch lic.iur. Martin Schnyder in folgender Gerichtsbesetzung: lic.iur. Werner Oechslin als Vorsitzender, lic.iur. Manuela Hardmeier und Dr. iur. Eva Bengtsson als Kantonsrichterinnen und lic. iur. Remo Wyss als Gerichtsschreiber.


Die öffentliche Verhandlung findet statt am Mittwoch dem 3. Juli 2013 um 14 Uhr im Kantonsratsaal am Rathausbogen 10 in 8200 Schaffhausen statt.

Infos finden sich auf der extrem gut recherchierten und sichtenden website von Frau Haller über ihn und die Sache www.erichschlatter.ch  

Kurz gefasst:

1993 wurde Schlatter verhaftet: Man verdächtigte ihn des Mordes an Dario Cicolecchia, da sein Auto in der Nähe des Tatorts gesichtet worden war. Trotz intensiver Suche nach Beweismitteln und Kreuzverhören in U-Haft konnte man ihm allerdings nichts nachweisen und liess ihn schliesslich widerwillig und noch immer unter Verdacht "mangels Beweisen" laufen. Später wurde der wahre Mörder Roland K. zum Glück gefasst und zweifelsfrei identifiziert. Schlatter war entlastet. Eine Entschuldigung für die ungerechtfertigte U-Haft erhielt er nie.

In der Folge wurde Schlatter zunehmend radikal in seinen Ansichten dem Staat gegenüber. Er wehrte sich wortreich, wenn er sich zu Unrecht bedrängt fühlte, schimpfte auf Ärzte, Psychiater, Köche und Polizisten. Im März 1997 wurde er zum fünften Mal in die Psychiatrische Klinik Breitenau eingewiesen. Die Untersuchungsbehörden verlangten eine Neubeurteilung, Ziel war der fürsorgerische Freiheitsentzug. Schlatters Verteidiger warf den Gutachtern der Breitenau allerdings Befangenheitheit vor, worauf die Staatsanwaltschaft ein Gutachten von der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen beantragte. Darin wurde Schlatter eine überdurchschnittliche Intelligenz attestiert. Schlatter habe aber eine voll entwickelte paranoide Persönlichkeitsstörung und in akuten Konfliktsituationen eine "schwindende Besinnungsfähigkeit". Ein zusätzliches externes Gutachten kam allerdings zum Schluss, dass Schlatter ungefährlich sei und absolut kein Aggressionspotenzial habe. Einzige eventuelle Ausnahme: wenn er sich akut bedroht und eingeengt fühle, keine Fluchtmöglichkeit mehr sehe. Schlatter wurde zunächst in die Hochsicherheitsabteilung in Rheinau verlegt und am 7. Juni 1997 wieder entlassen.


Meine Ergänzung: Der Münsterlinger forensisch-psychiatrische Gutachter ist unfähig psychische Entwicklungen auf dem Boden von Lebensumständen und allgemein psychologischer Zusammenhänge zu beschreiben und verstehen. Weiterbildungen in Traumatherapie konnte er aufgrund seiner argen Beziehungsprobleme nicht durchstehen und war mit seinem unerlaubten Verhältnis zu einer Untergebenen eine Zumutung. Einblicke in einfache tiefen- und traumapsychologische Entwicklungen fehlen ihm noch heute, genauso soziale und normale Umgänge. Medien und das Volk himmeln ihn staunend an! Mitschwimmend auf einer Welle der unverarbeiteten Schweizervergangenheit bezüglich nationalsozialistischem Gedanken- und Handelsgut verdient er sich seine teuren Autos mit der Verunglimpfung und Diskriminierung von psychisch Kranken und ihren Angehörigen. Egoistisch und egozentrisch ist er nicht fähig objektiv Befunde zu erheben und unvoreingenommen zu berichten, was dem Volk zu gefallen scheint. Fasziniert von Machiavellis Schriften ab Jugendalter, kann er sie im Umfeld seiner Tätigkeiten unkontrolliert verwirklichen.


Am 15. April 2002 wurde Schlatters Fahrzeug von der Schaffhauser Polizei eingezogen, weil er die Motorfahrzeugsteuern nicht bezahlt hatte. Er wurde wütend, betrank sich und es kam zu einem Streit in seinem Stammlokal. Die Serviceangestellte warf seine auf einen Zettel notierte Bestellung in den Abfall und verweigerte ihm die Bedienung, worauf Schlatter die Kasse packte, damit in den Hof rannte und das Geld in den Gulli stopfte. Es kam zu Handgreiflichkeiten, bis zu Hilfe eilende Gäste die beiden trennten. Schlatter wurde festgenommen, in eine Zelle gesteckt, nach einigen Tagen aber wieder entlassen. Er entschuldigte sich bei der Serviceangestellten, die Steuern für das Auto wurden bezahlt, Anklage wurde nicht erhoben.

Ein Jahr später bot sich endlich Gelegenheit, Schlatter wegen eines Delikts offiziell zu belangen: Vor dem Restaurant Schalcheneck war es am frühen Morgen des 25. Aprils 2003 zu einem Streit gekommen. Die Wirtin hatte Schlatter provokativ die Zeitung weggenommen, es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. Anwesend war nur noch ein anderer Gast, ein mit der Wirtin befreundeter Eisenleger. Schlatter fühlte sich bedroht und flüchtete aus dem Lokal, die Wirtin und der Eisenleger ihm nach. Sie hinderten ihn am wegfahren, worauf Schlatter zuerst mit einem Plastikstuhl drohte und dann aus dem Kofferraum seines Autos zwei Gepäckträgerteile holte (an der Gerichtsverhandlung war von "Eisenstangen" die Rede, als ob man den Beruf des kräftig gebauten Klägers mit der Beschaffenheit eines Hohlrohres aus Leichtmetall verwechselt hätte). Über alles Weitere wissen nur die drei Beteiligten Bescheid. Der Eisenleger erklärte vor Gericht, Schlatter habe "mit aller Kraft" Richtung seines Kopfes geschlagen - aktenkundig ist eine "leichte Schürfwunde". Die Wirtin liess sich einen blauen Fleck diagnostizieren. Schlatter bestreitet bis heute, sie getroffen zu haben. Vier Tage später, am 29. April 2003, wurde ein Strafantrittsbefehl erlassen - für kumulierte Strafzettel, Beamtenbeschimpfung und die Geschichte mit dem Geld im Gulli vor einem Jahr. Schlatter kam zuerst nach Pfäffikon, im Mai folgte die Verlegung in die JVA Pöschwies, darauf kam er nach Rheinau, wo er medikamentös behandelt wurde, um nach einem "sensationellen Erfolg" der Therapie im August 2003 wieder in die "Integrationsabteilung" der Pöschwies verlegt zu werden. Parallel lief das Verfahren über den Vorfall vor dem Schalcheneck.


Die Anklage lautete zuerst auf mehrfach versuchte Tötung. Am 9. Dezember 2005 wurde Schlatter vom Obergericht Schaffhausen schliesslich wegen mehrfach versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung, Sachentziehung und Sachbeschädigung zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Bereits im März 2004 hatte er fatalerweise eingewilligt, dass die restliche Haft zugunsten einer Massnahme nach Art. 59 aufgeschoben wird. Am 6. Juli 2004, als von der Vorstrafe noch 3 Monate und 12 Tage abzusitzen gewesen wären, war Schlatter in die Sicherheitsverwahrung der psychiatrischen Klinik in Rheinau überführt worden. Mit dem Urteil vom Dezember 2005 schwand die Hoffnung auf Entlassung aus der Massnahme radikal - Schlatter galt nun als gefährlich. Zusammen mit den gut drei Monaten der Vorstrafe wurde auch die neue Strafe von 15 Monaten zugunsten des Massnahmenvollzugs auf unbestimmte Zeit aufgeschoben.

Seit April 2003 befindet er sich in Haft, damals und jetzt wieder in Pöschwies. Ein kürzlicher Besuch veranlasste mich zu folgender Benachrichtigung des einzigen Besuchers neben mir, der durchkam zu ihm, Christian Lipp. Der befreundete Pfarrer Heinz Leu schaffte es bisher  mir gut nachvollziehbar nicht, auch ich nur mit eingeschriebenen Briefen:

 „Ich habe heute Erich Schlatter erstmals in der Pöschwies besuchen dürfen und habe ihn um Jahre gealtert und eingefallen vorgefunden. Als ich ihn vor 3 - 4 Monaten in der Rheinau sah, war er wohlauf, guter Stimmung, fast zufrieden und gut genährt.


Er sei seit 12. März da, also mittlerweile über 2 ½ Monate und man durfte oder konnte ihm noch nie etwas abgeben, weil er eine sogenannten Hausbrief noch nicht richtig auf der Abteilung abgegeben habe, wo er alle Dinge beantragen und nennen müsse, die er von uns wolle.

Als ich meinte, dass er dies wohl aufgrund seiner Krankheit nicht machen könne, meinte die Dame an der Pforte, dass die das schon könnten. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass es sich um eine Einzelperson handeln würde und es despektierlich sei von denen zu sprechen. Der kontrollierende Herr ging dann noch weiter und meinte, dass ich sonst auch wieder gehen könne, falls ich mich nicht so benehmen würde, wie er es wolle, als ich erklärte, dass ich denke, dass es sich nach 2 ½ Monaten doch wohl eher in diesem Fall um eine Krankheit und entsprechende Schikane handeln würde. Schriftlich wollte er mir diese Aussage aber nicht festhalten, da ich sie als Nötigung erlebte. Stattdessen hielt er ein Referat darüber, wie ich es mir nur unnötig schwer machen würde und unnötig Kraft aufwenden. Zudem ginge diese Zeit, wo ich mich so verhalten würde nur an der Besuchszeit des auf mich Wartenden ab. Ist das institutioneller Machtmissbrauch zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse? Als ich ihn in diesem desolaten Zustand sah und hörte, habe ich mich gefragt, wie man im Namen von Behandlung einen Menschen mit einer bekannten Behinderung dermassen plagen kann. Ich habe mich als Psychiaterin für meinen Stand geschämt. Ich versuchte ihm zu helfen mit diesem Hausbrief, weil ich hoffte einige Dinge allenfalls vorbeibringen zu dürfen: Kugelschreiber, Bleistifte, Briefmarken, Sichtmappen, Klebeband, die ich allesamt wieder mitnehmen musste. Wir haben die Bewacherin im Besuchsraum gefragt, die sagte, da gäbe eben hier keine Möglichkeit dieses Formular zu erhalten. Auch  die Möglichkeit einen nächsten Besuch abzumachen, verwehrte sie mir, da ich dies in den ersten 30 Minuten des Besuchs hätte machen müssen, wo ich mit ihr über anderes gesprochen hatte. Erziehung zum Roboter, der liest statt mit andern spricht, der Formulare korrekt ausfüllt, statt gesunden Austausch und Mitmenschlichkeit in Beziehungen pflegen darf?


Ich hatte Herrn Schlatter persönlich abgeklärt vor 20 Jahren und ihm empfohlen bei seinem Psychiater Ueli Kind zu bleiben, bei dem er sich wohl und aufgehoben fühlte, was er auch so sah. Er wollte eine Zweitmeinung, über die ich kurz mit ihm austauschte. Damals wie heute zeigt sich mir eine sogenannte PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) bei einer zwanghaften Persönlichkeitsstruktur überdauernd in Verhalten, Wahrnehmung und Kognition: übermässige Zweifel und Vorsicht, ständige Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen, Perfektionismus, der die Fertigstellung von Aufgaben behindert, übermässige Gewissenhaftigkeit, Skrupelhaftigkeit unter Vernachlässigung von Vergnügen und zwischenmenschlichen Beziehungen, übermässige Pedanterie und Befolgung von Konventionen, Rigidität und Eigensinn. Unbegründetes Bestehen auf der Unterordnung anderer unter eigene Gewohnheiten. Logischerweise ist er angespannter und muss sich hier behaupten, in Rheinau war das gar nicht so. Es scheint System zu haben, dass Patienten kurz vor ihren Verhandlungen in die Pöschwies zurückversetzt werden, wo nur tatsächlich Kriminelle und Clevere mitspielen können.  Wie ein psychisch kranker Mensch dermassen gehalten und misshandelt werden kann, widerspricht ganz klar unserem ärztlichen Ehrenkodex von Nil nocere. Wie viele verschiedene Diagnosen er von meinen forensischen Kollegen bisher erhalten hat, ist ja kaum nachzuvollziehen und tatsächlich nur auf dem Boden ihrer eigenen Einstellungen und Voreingenommenheiten zu verstehen. Dass sie aber fähig sind psychisch kranke Menschen so zu behandeln trotz bekannter Störung, bzw. Behinderung grenzt an Sadismus und Perversion. Auf ihn bezogen ist das Ganze als Schikane anzusehen. Ich mache mir Sorgen um ihn, da sie ihn wirklich brechen wollen, zerstören, insofern ein Skandal.

Bitte sagen Sie ihm, dass ich Sie kontaktiert habe und fragen Sie ihn wegen diesem Hausbrief und der Bestellung. Vielleicht könnten Sie das bei der Kontrolleurin noch mit der Abteilung klären ob sie jetzt diese Bestellung erhalten haben, dann würde ich es ihm im Verlauf der kommenden Woche vorbeibringen lassen (auch Bücher und Zeitschriften über Rohkost).

Ohne Aussicht, jemals wieder aus der Massnahme entlassen zu werden, flüchtete Schlatter am 23. Juli 2006 auf einem begleiteten Ausgang und lebte in den folgenden Jahren an verschiedenen Orten in Deutschland, Frankreich und Spanien - zuletzt in der Nähe von Valencia. Das Schweizer Fernsehen hat ihn während dieser Zeit zweimal gefilmt. 2009 geriet Schlatter zum zweiten Mal in seinem Leben unter Mordverdacht. In seinem unmittelbaren Umfeld war ein junger Drogensüchtiger schlafend auf einer Parkbank getötet worden. Schlatter wurde von der spanischen Polizei festgenommen, kam in U-Haft und wurde von verschiedenen Schweizer Medien trotz Unschuldsvermutung rigoros verleumdet und abgeurteilt. Es hiess, sein "Helferkreis" und wohlwollende Journalisten redeten von einem "schrägen Vogel", aber in Wahrheit sei er eine Zeitbombe. Die Weltwoche suggerierte, dass der getötete drogenabhängige U. B. Schlatters jahrelange "Schauspielerei" aufgedeckt habe und dafür sterben musste. Auch nach monatelanger Suche konnten allerdings keinerlei Indizien oder DNA-Spuren gefunden werden (wohlbemerkt bei einem Messie, der nicht einmal über fliessendes Wasser verfügte - Schlatter lebte damals in einem Orangenhain). Es lag weder ein Motiv vor, noch würde die Tat in irgendeiner Weise zu Schlatters psychischer Verfassung passen: Er mag eine paranoide Störung haben und sich wehren, wenn er sich angegriffen fühlt, aggressiv gegenüber einem wehrlosen Opfer war er aber nie. Dank einer Videoaufnahme in einem Bankomaten-Vorraum, in dem er sich zur Tatzeit aufgehalten hatte, wurde Schlatter schliesslich entlastet.


Schlatter wurde nun aber an die Schweiz ausgeliefert und unter verschärften Bedingungen wieder in den Massnahmenvollzug zurückgeführt. Es sind unzählige Gutachten über ihn verfasst worden. Hatte man ihm zuerst eine Persönlichkeitsstörung attestiert, so diagnostizierte man in Rheinau eine hebephrene Schizophrenie und testete verschiedenste Neuroleptika. Anfang 2013 wurde die Diagnose allerdings revidiert, da sie der einschlägigen Symptome ermangelt; Schlatter hat jetzt wieder eine "schwere paranoide Persönlichkeitsstörung". Am Dienstag 12. März 2013 wurde Schlatter von Rheinau wieder ins Gefängnis Pöschwies verlegt, das dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienst des Amts für Justiz Zürich (PPD) untersteht. Dies entschied das Amt für Justiz Schaffhausen entgegen den Vorschlägen des psychiatrischen Gutachtens von Dr. Lothar Reger vom Januar 2013. Im diesen Gutachten wurde die Therapiefähigkeit von Erich Schlatter verneint (was eine Voraussetzung für die Fortsetzung der strafrechtlichen Massnahme wäre) und eine Verlegung in eine geschlossene Institution mit milieutherapeutischem Rahmen empfohlen, wie sie etwa die Sonnhalde in Grüningen gewährleisten würde. Ebenfalls rigoros missachtet wird das Gebot der Unschuldsvermutung. Im Austrittsbericht der psychiatrischen Klinik Rheinau wird Schlatter implizit die Tat von Valencia unterstellt. 

Seit März 2004 in Haft im Rahmen einer stationären Massnahme nach Art. 59 vorzeitig und ab 2005 verfügt. Aufgrund seiner Flucht geht es um die 5-Jahresüberprüfung des Erfolgs der Behandlung und um die Notwendigkeit weiterer stationärer, isolierter weggeschlossener Behandlung und deren Aussicht auf Erfolg.


Weder Rheinauer noch andere gehirngewaschene Psychiater sind gewillt objektiv zu beurteilen, was überhaupt passiert ist. Selbstverliebt fantasierend in eigenen Gedankenräumen gefangen ohne Austausch und Anpassung mit andern, können sie sich nur weniges merken was tatsächlich passiert ist und es schriftlich festhalten und weitergeben. So nehmen sie es mit der Wirklichkeit nicht so genau. So hat er von der leitenden Ärztin Boudriot der Rheinau im Nachhinein eine Jugendschizophrenie diagnostiziert gekriegt, wohl weil ihr selbstverliebter Chef auf diese Diagnosen steht: Er sieht sie bevor sie sich überhaupt manifestieren und versteht sich so als feinfühlig. Probleme macht es ihm aber weniger, dass einer der Insassen sterben könnte als das frau nicht länger neben ihm sitzen bleiben will sondern den Platz wechseln um ihn besser sehen zu können. Kein Problem das  wichtige lebensrettende Gespräch abzubrechen, doch protokolliert haben will er, dass man ihn wegen seiner Leibesfülle diskriminiert haben soll.


Weil Erich Schlatter sich vom ungesunden Essen vergiftet fühlt wird er  vom frei arbeitenden Gutachter Reger als eine schizotypische Persönlichkeit angesehen: Er habe Ideen, die nicht unserer Normalität und unserem Kulturkreis entsprächen. Im selben Atemzug spricht der neuerdings von einer narzisstischen und paranoiden Persönlichkeitsstörung. Statt dass er merkt, dass Schlatter Isolation, alltäglicher Willkür und Überheblichkeit ausgesetzt sich genauso egozentrisch behaupten muss um all die Gefühle abzuwehren, die ich anlässlich des Besuchs nur weinend und ungläubig verarbeiten konnte: Ohnmacht, Verzweiflung darüber ihn Menschen ausgeliefert zu wissen, die unmenschlicher und fachlich inkompetenter nicht sein könnten. Als Persönlichkeitsgestörter darf er seinen Glauben und seine Pedanterie nicht aufgeben um seine Seele, Persönlichkeit nicht zu verlieren und sein Selbst auszudrücken. Es ist sehr gesund in solchen Umständen nicht psychotisch zu werden, vor allem wenn sogar psychiatrische Fachärzte seit nahezu 10 Jahren in diese Richtung arbeiten. Es ist mehr als genug Beweis, dass er nicht delinquent wird, sich nicht mehr provozieren lässt, wenn andauernd Pflegende ihn verurteilen und abwerten und er kann ruhig und bei sich bleiben. Genug Therapie für ihn und genug für sein unter den Missständen leidendes Umfeld.

Seine Aussagen sind nicht verrückt und auch nicht querulatorisch. Sie sind auf dem Boden seiner Lebensgeschichte entstanden und erlaubt, nachvollziehbar. Nicht so die der Forensiker, die Passagen aus Büchern und Computervorlagen abschreiben und so Professionalität vortäuschen wollen um nicht der Lächerlichkeit preisgegeben zu werden.


Genauso ist seine Delinquenz in einem feindlich eingestellten, ihn denunzierenden und gefährlichen Umfeld entstanden. Durch seine Freunde und Bekannte, seine Familie hat er gelernt, dass er dazu gehört und geachtet wird. Jetzt brauchen nur wir alle noch die Achtung unseres Staates und die Versager, die Kriminalität mehr fördern, als verunmöglichen, eine Rüge.  Wenn sie damit aufgefordert werden ihre Aufgabe als Bürger eines Staates wahrzunehmen und nicht als gekaufte Schergen Sonderlinge und psychisch Kranke zu diskriminieren und von der Gesellschaft auszugrenzen, hat die Schweiz in Schaffhausen ihre Werte von Brüderlichkeit und Schutz der Familie und Menschlichkeit zurückgewonnen.


Unter dem Deckmantel einer Massnahme findet Strafe statt Behandlung statt. In der Forensik zensuriert jeder auf dem Boden von sich selbst als Massstab, was schlecht sei. Wer dort arbeitet braucht Gehorsam. Schlecht ist was ihm nicht gut tut. So wie er staatsideologisch brav sein muss um in diese Anstellung zu kommen. So will er nach seiner Vorstellung Normalität, die bedeutet so zu sein oder sein zu wollen wie er. Jede Kritik bedeutet Unbehandelbarkeit, Aggression und gemeingefährliches Verhalten. Die Vorstellung ist so: Es muss gefolgt werden, gehorcht und gekuscht. Kein lautes oder freches Wort darf sein, keine Gefühlsregung, kein Fingerzeig. Anspruch auf Naturerleben oder irgendeine bessere Beziehung ist in ihren Augen absurd. Der forensische Gutachter versteht sich als Theoretiker: Er liest die Strafanzeige und die ist immer richtig, genauso das Urteil. So ist er Handlanger eines ideologischen Saubermannstaates, der das Recht hat unpassende aus dem Verkehr zu ziehen, am Recht vorbei auszuschalten, sodass keine Probleme zum Vorschein kommen können, die uns alle interessieren und betreffen würden.


Ich mache mir Sorgen um diesen Menschen, der ausgegrenzt wurde, falsch verdächtigt. Wieder ist er in Pöschwies auf derselben Abteilung wie Roland Kübler der Mörder von Dario Ciccolechia. Auf bestialische Art und Weise konnte er unter dem Schutz der Strafanstalt den jungenhaft wirkenden 25-jährigen Drogendelinquenten Simon Kuster kurz vor Entlassung ermorden ohne Schuld der Strafanstalt. Wie viele Menschen hat der Staat und das Volk auf dem Gewissen und wieviel Leid und Falschbehandlung will er Erich Schlatter noch angedeihen lassen?

Bitte kommt und schaut ob das Gericht merkt, dass diese Behandlung nicht hält, was sie verspricht. Sie zeigt auf wie man eben nicht behandeln soll. Keine Rresozialisierung mit Ausgrenzung und Wegsperren als Todesstrafe auf Raten. Wer sie will ist chancenlos sie zu kriegen. Ich hoffe, dass das Kantonsgericht mutig ist, weise und menschlich und dem Irrsinn ein Ende setzt und ihn innert 3 Monaten aus der Haft entlässt, in unserer Gesellschaft integriert leben lässt und nicht weiterhin falschen Verdächtigungen und unnötigen Verleumdungen aussetzt. Forensisch Tätige können auf dem Boden fehlender Erfahrungen nicht unterscheiden zwischen gesund und krank. Sie kennen nur ihre eigenen Fantasien und Vorstellungen und ihr begrenztes Umfeld, das auch mal durchleuchtet werden könnte: Bei einem renommierten Starforensiker könnten Fragen zu Drogenkonsum auftauchen.


Hoffen wir, dass sie fähig sind zu sehen, dass die Psychiater nicht nur versagt haben, sondern selber so fragwürdig sind, dass man ihnen nicht Menschen anvertrauen darf und schon gar nicht vorbestehend Kranke, da die Gefahr besteht, dass sie zerstört werden, so wie Kriminelle zu Monstern gemacht werden. Hinter Erich Schlatter stehen viele Menschen, die ihn in verschiedenen Funktionen kennengelernt haben und sich für ihn einsetzen.

Ich hoffe Euch alle da oder in einem andern Zusammenhang zu sehen oder von Euch zu hören und vor allem Erich Schlatter und all die anderen Betroffenen wünschen sich das in ihrer Isolation sehnlichst.


Vielen lieben Dank


Dr. med. Regina Möckli

FMH Psychiatrie und Psychotherapie

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